SEPA-Lastschriften
- SEPA-Basislastschrift für den Einzug bei Privatkunden
(ähnelt der bisherigen Einzugsermächtigung)
- Bestehende Einzugsermächtigungen können meist
übernommen werden (Übernahme in das neue sog. „Sepa-Lastschriftmandat“)
- Rückgabefrist für den Verbraucher 8 Wochen, für
unautorisierte Beträge sogar 13 Monate
- SEPA-Firmenlastschrift für den Einzug zwischen Unternehmen
(ersetzt den bisherigen Abbuchungsauftrag)
- Es müssen bei allen Kunden neue Mandate
eingeholt werden
- Keine Rückgabe möglich
- Voraussetzung für die Lastschrifteinzüge:
- Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
- Mandate prüfen und ggf. neue einrichten
- Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
- Schriftliche Vorabinformationen über den Einzug
(sog. Pre-Notification) sicherstellen
- Vorlauffristen bei der Einreichung der
Lastschriften bei der Bank beachten (zwei bis fünf Tage)