Montag, 9. September 2013

SEPA-Lastschriften



  • SEPA-Basislastschrift für den Einzug bei Privatkunden
    (ähnelt der bisherigen Einzugsermächtigung)
    • Bestehende Einzugsermächtigungen können meist übernommen werden (Übernahme in das neue sog. „Sepa-Lastschriftmandat“)
    • Rückgabefrist für den Verbraucher 8 Wochen, für unautorisierte Beträge sogar 13 Monate

  • SEPA-Firmenlastschrift für den Einzug zwischen Unternehmen
    (ersetzt den bisherigen Abbuchungsauftrag)
    • Es müssen bei allen Kunden neue Mandate eingeholt werden
    • Keine Rückgabe möglich

  • Voraussetzung für die Lastschrifteinzüge:
    • Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
    • Mandate prüfen und ggf. neue einrichten
    • Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
    • Schriftliche Vorabinformationen über den Einzug (sog. Pre-Notification) sicherstellen
    • Vorlauffristen bei der Einreichung der Lastschriften bei der Bank beachten (zwei bis fünf Tage)