Mittwoch, 18. September 2013

Das SEPA Mandat



  • Den neuen Lastschriften müssen so genannte "Mandate" zugrunde liegen. Dazu benötigt der Zahlungsempfänger eine unterzeichnete Ermächtigung für das Einziehen von Forderungen im Original.

  • Bei der SEPA-Basislastschrift können bestehende Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden. Der Zahlungspflichtigen muss aber über den Wechsel informiert werden.

  • Neue Mandate, die abgeschlossen werden müssen unterliegen genauen Vorgaben.
    • Die Felder und Reihenfolge des Mandatstextes sind vorgegeben.
    • Die Mandate müssen die Gläubiger-ID und die sog. Mandatsreferenz enthalten.
    • Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und kann frei gewählt werden, ähnlich einer Kunden-, Rechnungs- oder Referenznummer. Anhand dieser Nummer können Zahlungspflichtige die eingehenden Lastschriften überprüfen.

  • Nach 36 Monaten ohne Nutzung erlischt ein Mandat automatisch, es kann aber auch jederzeit durch den Zahlungspflichtigen widerrufen werden.