Freitag, 10. Januar 2020

Ab 2020 höhere Kleinunternehmergrenze

Ab 2020 wird die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze angehoben. Im Vorjahr darf der Umsatz nicht höher als 22.000 € sein und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen.

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Es müssen also keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben werden.

Die Regelung ist von Vorteil, wenn man viele Privatpersonen oder Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, als Kunden hat. Und es fällt weniger Verwaltungsaufwand an.

Nachteile entstehen allerdings, wenn bei größeren Investitionen hohe Vorsteuerbeträge anfallen und diese nicht gezogen werden dürfen.