Freitag, 2. April 2021

Änderung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software ab 2021

Die bisherige Nutzungsdauer für Hardware und auch Software wird rückwirkend ab dem 01.01.2021 von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

Als Computerhardware gelten praktisch sämtliche Wirtschaftsgüter einer PC-Anlage und deren Peripherie und als Software jegliche Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung.

Um welche Wirtschaftsgüter es genau geht, wir in einem ausführlichen BMF-Schreiben erklärt: