- Den neuen Lastschriften müssen so genannte
"Mandate" zugrunde liegen. Dazu benötigt der Zahlungsempfänger
eine unterzeichnete Ermächtigung für das Einziehen von Forderungen im
Original.
- Bei der SEPA-Basislastschrift können bestehende
Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger in ein SEPA-Mandat umgewandelt
werden. Der Zahlungspflichtigen muss aber über den Wechsel informiert
werden.
- Neue Mandate, die abgeschlossen werden müssen
unterliegen genauen Vorgaben.
- Die Felder und Reihenfolge des Mandatstextes sind
vorgegeben.
- Die Mandate müssen die Gläubiger-ID und die
sog. Mandatsreferenz enthalten.
- Die Mandatsreferenz ist ein vom
Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und
kann frei gewählt werden, ähnlich einer Kunden-, Rechnungs- oder
Referenznummer. Anhand dieser Nummer können Zahlungspflichtige die
eingehenden Lastschriften überprüfen.
- Nach 36 Monaten ohne Nutzung erlischt ein Mandat
automatisch, es kann aber auch jederzeit durch den Zahlungspflichtigen
widerrufen werden.
- SEPA-Basislastschrift für den Einzug bei Privatkunden
(ähnelt der bisherigen Einzugsermächtigung)
- Bestehende Einzugsermächtigungen können meist
übernommen werden (Übernahme in das neue sog. „Sepa-Lastschriftmandat“)
- Rückgabefrist für den Verbraucher 8 Wochen, für
unautorisierte Beträge sogar 13 Monate
- SEPA-Firmenlastschrift für den Einzug zwischen Unternehmen
(ersetzt den bisherigen Abbuchungsauftrag)
- Es müssen bei allen Kunden neue Mandate
eingeholt werden
- Keine Rückgabe möglich
- Voraussetzung für die Lastschrifteinzüge:
- Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
- Mandate prüfen und ggf. neue einrichten
- Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
- Schriftliche Vorabinformationen über den Einzug
(sog. Pre-Notification) sicherstellen
- Vorlauffristen bei der Einreichung der
Lastschriften bei der Bank beachten (zwei bis fünf Tage)