Montag, 23. Dezember 2013

Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!






©ErikaGrazillis/PIXELIO

Dienstag, 3. Dezember 2013

Alphabetische Sortierung bei der Ablage



Den Umgang mit Umlauten bei der alphabetischen Ablage wird durch DIN 5007 geregelt. Es gibt zwei Varianten. 

Variante 1: Ignorieren der Pünktchen

Ä und a, ö und o sowie ü und u werden gleich behandelt, ebenso ß und ss.

Beispiel:

Lücke
Ludemann
Luedenscheidt
Luhmann
 

Variante 2: Behandeln von ä wie ae

Ä wird in ae, ö in oe und ü in ue geändert. Das ß wie das ss behandelt.

Beispiel:

Ludemann
Lücke
Luedenscheidt
Luhmann

Sonstige Sonderzeichen werden im deutschsprachigen Raum bei der Sortierung nicht beachtet. 

Welche Variante ist besser?

Die zweite Variante verbreiteter und auch sinnvoll, denn damit sind in Ihrer Ablage
z. B. alle „Müllers“ beisammen, egal ob diese „Müller“ oder „Mueller“ geschrieben werden. Wichtig ist, sich für eine der Varianten zu entscheiden und allen, die an der Ablage beteiligt sind, mitzuteilen (Rundschreiben oder Aushang).

Freitag, 8. November 2013

Zitat

Gelassenheit gewinnt man nur in der Besinnung auf das Wesentliche.

Georg Moser
1923-1988 war Bischof von Rottenburg-Stuttgart

Dienstag, 15. Oktober 2013

Neuer Verpflegungsmehraufwand ab 01.01.2014


Für Inlandsreisen gibt es ab 2014 nur noch zwei Pauschalen:

Dauer der Abwesenheit
Pauschbetrag bis 31.12.2013
Pauschbetrag ab 01.01.2014
24 Stunden
24 Euro
24 Euro
über 14 Stunden bis 24 Stunden
12 Euro

über 8 Stunden bis unter 14 Stunden
6 Euro

über 8 Stunden bei eintägigen Reisen

bei mehrtägigen Reisen jeweils für den An- und Abreisetag (unabhängig von der tatsächlichen An- und Abreisezeit) 

12 Euro


Kürzung für Mahlzeiten:

  • Frühstück 20 Prozent des maximalen Tagessatzes  (4,80 Euro)
  • Mittag- und Abendessen jeweils 40 % des maximalen Tagessatzes (9,60 Euro)

Mittwoch, 18. September 2013

Das SEPA Mandat



  • Den neuen Lastschriften müssen so genannte "Mandate" zugrunde liegen. Dazu benötigt der Zahlungsempfänger eine unterzeichnete Ermächtigung für das Einziehen von Forderungen im Original.

  • Bei der SEPA-Basislastschrift können bestehende Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger in ein SEPA-Mandat umgewandelt werden. Der Zahlungspflichtigen muss aber über den Wechsel informiert werden.

  • Neue Mandate, die abgeschlossen werden müssen unterliegen genauen Vorgaben.
    • Die Felder und Reihenfolge des Mandatstextes sind vorgegeben.
    • Die Mandate müssen die Gläubiger-ID und die sog. Mandatsreferenz enthalten.
    • Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und kann frei gewählt werden, ähnlich einer Kunden-, Rechnungs- oder Referenznummer. Anhand dieser Nummer können Zahlungspflichtige die eingehenden Lastschriften überprüfen.

  • Nach 36 Monaten ohne Nutzung erlischt ein Mandat automatisch, es kann aber auch jederzeit durch den Zahlungspflichtigen widerrufen werden.

Montag, 9. September 2013

SEPA-Lastschriften



  • SEPA-Basislastschrift für den Einzug bei Privatkunden
    (ähnelt der bisherigen Einzugsermächtigung)
    • Bestehende Einzugsermächtigungen können meist übernommen werden (Übernahme in das neue sog. „Sepa-Lastschriftmandat“)
    • Rückgabefrist für den Verbraucher 8 Wochen, für unautorisierte Beträge sogar 13 Monate

  • SEPA-Firmenlastschrift für den Einzug zwischen Unternehmen
    (ersetzt den bisherigen Abbuchungsauftrag)
    • Es müssen bei allen Kunden neue Mandate eingeholt werden
    • Keine Rückgabe möglich

  • Voraussetzung für die Lastschrifteinzüge:
    • Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
    • Mandate prüfen und ggf. neue einrichten
    • Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
    • Schriftliche Vorabinformationen über den Einzug (sog. Pre-Notification) sicherstellen
    • Vorlauffristen bei der Einreichung der Lastschriften bei der Bank beachten (zwei bis fünf Tage)

Samstag, 31. August 2013

SEPA-Umstellung für Unternehmen - was ist zu beachten



  • Auf allen Formularen und Geschäftspapieren die Bankinformationen ändern 
  • Alle Kunden über die neuen Kontodaten informieren
  • Neue Bankinformationen aller Zahlungsempfänger besorgen
  • Prüfung der Bank- und Buchhaltungssoftware auf aktuellen Stand und ggf. aktualisieren
  • Umstellung des Zahlungsverkehrs auf die neuen Bankdaten (Daueraufträge werden in der Regel von den Banken automatisch umgestellt)
  • Ggf. Bank- und Buchhaltungsabläufe anpassen
  • Ggf. AGB anpassen
  • Am besten bei der Hausbank nachfragen, welche Angebote diese rund um die SEPA-Umstellung anbietet
  • Für Lastschrifteinzüge:
    • Gläubiger-ID bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen.
    • Mandate (Ermächtigung zum Einzug) prüfen und ggf. neue einrichten
    • Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen
    • Schriftliche Vorabinformationen über den Einzug (sog. Pre-Notification) sicherstellen
    • Vorlauffristen bei der Einreichung der Lastschriften bei der Bank beachten (zwei bis fünf Tage)

Montag, 1. Juli 2013

Ab Februar 2014 SEPA* Verfahren



Wie auch schon bisher bei europäischen Zahlungen so werden ab Februar 2014 auch Inlandsüberweisungen und -lastschriften nur noch mit IBAN und BIC möglich sein.

Die IBAN setzt sich zusammen aus Kontonummer, BLZ und Länderkennung und ersetzt die bisherige Kontonummer. Anstelle der Bankleitzahl wird der BIC angegeben.

Während einer Überganszeit bis Ende Februar 2016 können weiterhin noch Kontonummer und Bankleitzahl verwendet werden.

Auf den BIC kann bei Inlandsüberweisungen eventuell schon ab Februar 2014 verzichtet werden, hingegen bei grenzüberschreitenden Zahlungen erst ab Februar 2016.


*SEPA= Single Euro Payments Area           

Freitag, 8. März 2013

Neuregelung Verpflegungsmehraufwendungen



Ab 01.01.2014 soll es nur noch 2 Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geben:

  • 12 Euro bei mehr als achtstündiger Abwesenheit
  • 24 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit
  • 12 Euro bei Reisen mit Übernachtung je für den An- und Abreisetag

Sonntag, 24. Februar 2013

Aktion "Frühjahrsputz" bis 30. April 2013

  • Jetzt den Papierkram und die Ablage in den Griff bekommen: Ich unterstütze Sie mit 3 Stunden "Honululu"
    zum Sparpreis von 99 Euro!

  • Mit "New York" dieses Jahr die Steuererklärung rechtzeitig abgeben: Ich sortiere und bereite Ihre Belege für die Steuererklärung vor. Unterlagen aus einem Karton mit den Maßen 31 x 24 x 16 cm abgeheftet in einen Ordner
    zum Komplettpreis von
    175 Euro!