Montag, 20. März 2017

Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll angehoben werden




Die Grenze soll von 150 EUR auf 200 EUR angehoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu läuft allerdings noch.

Kleinbetragsrechnungen bedürfen nur folgende Angaben:

• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)

Sind die obigen Kriterien nicht alle eingehalten, wenn z.B. die Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.

Montag, 6. Februar 2017

Ab dem Steuerjahr 2018 dürfen Steuererklärungen 2 Monate später abgegeben werden



Die Fristen werden sowohl für selbst erstellte, als auch für vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen verlängert.
 
·         Selbst erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 7 Monate, also bis Ende Juli des Folgejahres

·         Vom Berater erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 14 Monate, also spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres