Die Fristen
werden sowohl für selbst erstellte, als auch für vom Steuerberater erstellte
Steuererklärungen verlängert.
·
Selbst erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 7 Monate, also bis Ende Juli des Folgejahres
Abgabefrist 7 Monate, also bis Ende Juli des Folgejahres
·
Vom Berater erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 14 Monate, also spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres
Abgabefrist 14 Monate, also spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres