Am 18.10.2024 hat der Bundestag dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, es geht um folgende Schwerpunkte:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen
- mehr digitale Rechtsgeschäfte
- Abbau von Meldepflichten
In folgenden Artikeln gibt es ausführliche Informationen dazu: