Mittwoch, 4. Dezember 2024

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz wurde verabschiedet

Am 18.10.2024 hat der Bundestag dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, es geht um folgende Schwerpunkte:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte
  • Abbau von Meldepflichten

In folgenden Artikeln gibt es ausführliche Informationen dazu:

Artikel von Lexware 

Artikel von Haufe