Montag, 1. April 2019

Obergrenze Midijobs soll erhöht werden

Durch die Midijob-Regelung wird vermieden, dass bei einem Verdienst über 450 € der Beitrag zur Sozialversicherung abrupt ansteigt.

Ab dem 01. Juli 2019 soll die Obergrenze für Midijobs von 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben werden.

Die neue Gleitzone soll Geringverdiener zukünftig mehr entlasten. Denn mit der Erweiterung der Gleitzone müssen Arbeitnehmer erst ab einem Monatseinkommen von 1.300 Euro volle Sozialabgaben zahlen.