Durch die
Midijob-Regelung wird vermieden, dass bei einem Verdienst über 450 € der
Beitrag zur Sozialversicherung abrupt ansteigt.
Ab dem 01. Juli 2019 soll die Obergrenze für Midijobs von 850
Euro auf 1.300 Euro angehoben werden.
Die neue Gleitzone soll Geringverdiener zukünftig mehr entlasten. Denn
mit der Erweiterung der Gleitzone müssen Arbeitnehmer erst ab einem
Monatseinkommen von 1.300 Euro volle Sozialabgaben zahlen.