Rückwirkend zum 01. Januar 2017 wird die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 € auf 250 € angehoben.
Kleinbetragsrechnungen unterliegen geringeren Anforderungen für den Vorsteuerabzug als Rechnungen und bedürfen
nur folgende Angaben:
• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Sind die obigen Kriterien nicht alle eingehalten, wenn z.B. die Angabe des
Steuersatzes fehlt oder Name und Anschrift des Leistungsempfängers (!), darf keine Vorsteuer gezogen werden.