Freitag, 7. Dezember 2012

Doch keine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen



Im Frühjahr 2012 gab es einen Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahre auf 8 Jahre für steuerrelevante Unterlagen. Dieser wurde jedoch leider vom Bundesrat nicht bestätigt. Also bleibt es vorerst bei den 10 Jahren!

Die Fristen können Sie unter folgendem link nachlesen: