Freitag, 8. Juni 2012

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ab 2013


Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen zu verkürzen. Bisher galt eine Frist von zehn Jahren. Die Aufbewahrung soll ab 2013 zunächst acht Jahre, ab 2015 sieben Jahre betragen. 

Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen!

Achtung: die Frist für die Aufbewahrung beginnt mit Ablauf des Jahres der Feststellung des Geschäftsabschlusses. (Beispiel: Fertigstellung des Jahresabschluss für Jahr 2010 im November 2011, die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen 2010 beginnt mit Ablauf des Jahres 2011)