Das Bundeskabinett hat
beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen zu
verkürzen. Bisher galt eine Frist von zehn Jahren. Die Aufbewahrung soll ab
2013 zunächst acht Jahre, ab 2015 sieben Jahre betragen.
Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen!
Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen!
Achtung: die
Frist für die Aufbewahrung beginnt mit Ablauf des Jahres der Feststellung des
Geschäftsabschlusses. (Beispiel: Fertigstellung des Jahresabschluss für Jahr
2010 im November 2011, die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen 2010 beginnt mit
Ablauf des Jahres 2011)