Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 150 € (seit 2017 bis 250 €) bedürfen nur folgender Angaben:
• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Sind die obigen Kriterien nicht eingehalten, wenn z.B. die Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.