Kleinbetragsrechnungen bis 250 € – einfach erklärt
Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € gelten als Kleinbetragsrechnungen. Für sie gelten vereinfachte Regeln – sie müssen also nicht so viele Angaben enthalten wie normale Rechnungen.
Folgende Informationen müssen aber auf jeden Fall enthalten sein:
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das Rechnungsdatum
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der Name und die Adresse des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat
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eine kurze Beschreibung der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung
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der Gesamtbetrag (Bruttobetrag)
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der angewendete Mehrwertsteuersatz oder ein Hinweis darauf, dass keine Mehrwertsteuer anfällt
Fehlt eine dieser Angaben – zum Beispiel der Mehrwertsteuersatz –, kann die enthaltene Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden. Deshalb lohnt es sich, auch bei kleinen Rechnungen genau hinzuschauen.