Donnerstag, 8. Oktober 2026

Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € – einfach erklärt

Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € gelten als Kleinbetragsrechnungen. Für sie gelten vereinfachte Regeln – sie müssen also nicht so viele Angaben enthalten wie normale Rechnungen.

Folgende Informationen müssen aber auf jeden Fall enthalten sein:

  • das Rechnungsdatum

  • der Name und die Adresse des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat

  • eine kurze Beschreibung der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung

  • der Gesamtbetrag (Bruttobetrag)

  • der angewendete Mehrwertsteuersatz oder ein Hinweis darauf, dass keine Mehrwertsteuer anfällt

Fehlt eine dieser Angaben – zum Beispiel der Mehrwertsteuersatz –, kann die enthaltene Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden. Deshalb lohnt es sich, auch bei kleinen Rechnungen genau hinzuschauen.