Ab 2020 wird die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze angehoben. Im Vorjahr darf der
Umsatz nicht höher als 22.000 € sein und im laufenden Jahr voraussichtlich
nicht über 50.000 € liegen.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das
Finanzamt abführen. Im Gegenzug dürfen sie aber auch keine Vorsteuer abziehen. Es
müssen also keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben werden.
Die Regelung ist von Vorteil, wenn man viele Privatpersonen
oder Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, als Kunden hat.
Und es fällt weniger Verwaltungsaufwand an.
Nachteile entstehen allerdings, wenn bei größeren Investitionen hohe
Vorsteuerbeträge anfallen und diese nicht gezogen werden dürfen.