Ab dem nächten Jahr haben wir etwas mehr Zeit zum Erstellen der Steuererklärungen. Ab dem Steuerjahr 2018 dürfen die Steuererklärungen 2 Monate später abgegeben werden. Die Fristen
werden sowohl für selbst erstellte, als auch für vom Steuerberater erstellte
Steuererklärungen verlängert.
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Selbst erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 7 Monate, also bis Ende Juli des Folgejahres (also für 2018 bis Juli 2019)
Abgabefrist 7 Monate, also bis Ende Juli des Folgejahres (also für 2018 bis Juli 2019)
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Vom Berater erstellte Steuererklärungen:
Abgabefrist 14 Monate, also spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres (also für 2018 Februar 2020)
Abgabefrist 14 Monate, also spätestens bis Ende Februar des übernächsten Jahres (also für 2018 Februar 2020)