Freitag, 23. Februar 2018

Kassennachschau ab 2018

Ab 2018 darf das Finanzamt ohne Ankündigung eine sog. Kassen-Nachschau durchführen, also jeder Zeit die Kasse von Unternehmen prüfen.

Näheres unter folgenden Links:

www.schwarzundpartner.de/news

www.deubner-steuern.de/kassennachschau.html