Montag, 20. März 2017

Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll angehoben werden




Die Grenze soll von 150 EUR auf 200 EUR angehoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu läuft allerdings noch.

Kleinbetragsrechnungen bedürfen nur folgende Angaben:

• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)

Sind die obigen Kriterien nicht alle eingehalten, wenn z.B. die Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.