Die Grenze soll
von 150 EUR auf 200 EUR angehoben werden. Das Gesetzgebungsverfahren
hierzu läuft allerdings noch.
Kleinbetragsrechnungen
bedürfen
nur folgende Angaben:
• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Sind die obigen Kriterien nicht alle eingehalten, wenn z.B. die Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.
• Datum
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
• Menge und Art der Lieferung oder Umfang der Leistung
• Bruttobetrag
• Umsatzsteuersatz (od. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Sind die obigen Kriterien nicht alle eingehalten, wenn z.B. die Angabe des Steuersatzes fehlt, darf keine Vorsteuer abgezogen werden.