Seit dem
01.07.2013 darf eine korrigierte Rechnung nicht mehr Gutschrift heißen, sondern
„Rechnungskorrektur“, “Stornorechnung“ oder „Korrekturrechnung“.
Eine „Gutschrift“
liegt nur noch dann vor, wenn der Auftraggeber / Kunde mit dem Auftragnehmer
eine Lieferung oder Leistung abrechnet und ihm dafür eine „Gutschrift“
ausstellt. Die Gutschrift ist sozusagen eine umgekehrte Rechnung. Im Englischen wird sie „self-billing
invoice“ genannt.
Beispiele:
·
Eine Firma
erstellt Gutschriften für die Provisionen seiner Handelsvertreter.
·
Eine Firma
erstellt Gutschriften zugunsten von Freelancern, die für sie arbeiten.
Müssen
Rechnungen korrigiert werden, weil sie im Nachhinein wegen einem Fehler oder
sonstigen Gründen geändert werden müssen, ist die richtige Bezeichnung nunmehr „Rechnungskorrektur“,
“Stornorechnung“ oder „Korrekturrechnung.
Der auf der Korrekturrechnung ausgewiesene Betrag ist negativ.