Samstag, 1. Juli 2017

Neue Grenze für GWG ab 2018



Nun wurde auch die Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung von 410 EUR auf 800 EUR beschlossen. Somit können künftig GWG bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden, also die Kosten in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
 
Die Erhöhung gilt für Wirtschaftsgüter, die ab 01.01.2018 angeschafft werden.